| Wie allerdings letztlich die Gestaltung des Grundstücks ausfallen wird, ist abhängig von den Plänen des neuen Eigentümers. Der darf zur Krichelstraße hin zwei bis drei, zur Abteistraße maximal zwei Geschosse haben. Von dort aus wäre eine Tiefgarage … Alles zu diesem Thema ansehen » | RP ONLINE |
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