Montag, 23. Juli 2012

Wohnung gekündigt – wegen Partyfotos auf Facebook



„Um einen Mieter loszuwerden, der die angemietete Wohnung mutwillig beschädigt oder den Hausfrieden nachhaltig stört, müssen Vermieter daher alle legitimen Beweismöglichkeiten nutzen“, argumentiert Kujath. Dazu gehöre im Zweifelsfall auch,

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