Freitag, 27. Juli 2012

Immobilien: Miteigentümern aufs Dach steigen



Ich möchte daher den Bauantrag, die Baugenehmigung und Rechnungen einsehen. Verbleiben diese Unterlagen bei dem das Dachgeschoss ausbauenden Miteigentümer oder sind sie dem Verwalter zur Verwahrung zu übergeben, damit alle Miteigentümer

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