Freitag, 13. Juli 2012

BGH-Urteil zur Kinderbetreuung in der Wohnung: Tagesmutter muss Nachbarn …



Anwohner, in deren Nähe sich ein Kindergarten befindet, müssen Kinderlärm hinnehmen. Nicht so bei Tagesmüttern. Der BGH entschied: Eine Kölnerin muss ihre Nachbarn erst um Erlaubnis fragen, will sie Kinder in der Wohnung betreuen. Gilt das für alle

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